Ingenieurgesellschaft Stürzl mbH

Brandlastenberechnung

Für die Industriegebäude kann durch das Verfahren nach Abschnitt 7 der IndBauRL bei Berechnung der Brandlasten der Nachweis erbracht werden, dass die vorhandenen Flächen als Brandbekämpfungsabschnitte zulässig sind.

 

Wir führen hierfür Voruntersuchungen in Ihrem bestehenden Industriebetrieb durch, nehmen die Brandlasten auf und bewerten diese. Aufgrund Ihrer Angaben über die künftige Nutzung im neu zu errichtenden Industriebau werden die ermittelten Brandlasten in Ansatz gebracht und so mit Ihnen abgestimmt und mit Sicherheitsbeiwerten beurteilt, dass Ihre künftige Nutzung ohne Einschränkungen möglich ist.

 

Ihr Vorteil: Wesentlich größerer Brandabschnitte sind möglich. Die Anforderungen an die Tragkonstruktion des Gebäudes kann in vielen Fällen deutlich reduziert werden.