Brandschutzkonzepte
Mit unserem Team stehen wir Ihnen als Fachplaner für den Brandschutz beiseite. Wir beraten Sie in der Wir erstellen für Sie Brandschutzkonzepte im Zuge des Bauantragsverfahrens für Neu- und Bestandsbauten sowie für die Kostensicherheit bei Wettbewerbsphasen. Brandschutzkonzepte beinhalten je nach Bauvorhaben im Wesentlichen folgende Leistungen
- Grundlagenermittlung und Beratung in der Leistungsphase 1 bis 4
- Gliederung des Gebäudes in Brandabschnitte und Brandbekämpfungsabschnitte. Festlegung der Anforderungen an tragende und nichttragende Bauteile.
- Untersuchung der Zugänglichkeit, Rettungs- und Angriffswege der Feuerwehr. Festlegung der Anforderungen an Rettungswege wie Flure, Treppenräume und Ausgänge.
- Überprüfung der Notwendigkeit und ggf. Dimensionierung notwendiger RWA-Anlagen nach dem Stand der Technik gemäß DIN 18232 (Rauchabschnittsbildung bis maximal 1.600 m2).
- Überprüfung der Notwendigkeit und ggf. Ableitung von Vorgaben für die Auslegung einer Wasserlöschanlage.
- Überprüfung der Notwendigkeit und ggf. Ableitung von Vorgaben für die Auslegung einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675.
- Löschwasserversorgung am und auf dem Grundstück. Selbsthilfeeinrichtungen.
- Betriebliche und organisatorische Brandschutzmaßnahmen.
- Darstellung der Sachverhalte, bei denen Ausnahmen und Befreiungen zu beantragen sind, mit Angabe geplanter Kompensationsmaßnahmen.
- Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, der Feuerwehr, dem Bauherrn und dem Architekten.
- Textliche Erläuterung und Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Brandschutzkonzept gemäß gültiger Bauvorlagenverordnung. Technische Bearbeitung.
- Einarbeitung der Brandschutzanforderungen in die Bauvorlagepläne. Ausführung mit CAD.
- Formulierung der brandschutztechnischen Beiträge für Befreiungs- bzw. Abweichungsanträge.
Weitergehende Leistungen: zum Beispiel
- Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL),
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS),
- Beurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit
- Beurteilung nach TRbF 20 , Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten „Lager“,
- Beurteilung nach TRbF 30, Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten „Füllstellen, Entleerstellen, Flugbetankungsstellen“,
- Beurteilung nach TRG 300, Technische Regel Druckgase „Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter – Druckgaspackungen“,
- Beurteilung nach Explosionsschutzregeln (EX-RL BRG 104)
