Ingenieurgesellschaft Stürzl mbH

Brandschutzkonzepte

Mit unserem Team stehen wir Ihnen als Fachplaner für den Brandschutz beiseite. Wir beraten Sie in der Wir erstellen für Sie Brandschutzkonzepte im Zuge des Bauantragsverfahrens für Neu- und Bestandsbauten sowie für die Kostensicherheit bei Wettbewerbsphasen. Brandschutzkonzepte beinhalten je nach Bauvorhaben im Wesentlichen folgende Leistungen

  • Grundlagenermittlung und Beratung in der Leistungsphase 1 bis 4
  • Gliederung des Gebäudes in Brandabschnitte und Brandbekämpfungsabschnitte. Festlegung der Anforderungen an tragende und nichttragende Bauteile.
  • Untersuchung der Zugänglichkeit, Rettungs- und Angriffswege der Feuerwehr. Festlegung der Anforderungen an Rettungswege wie Flure, Treppenräume und Ausgänge.
  • Überprüfung der Notwendigkeit und ggf. Dimensionierung notwendiger RWA-Anlagen nach dem Stand der Technik gemäß DIN 18232 (Rauchabschnittsbildung bis maximal 1.600 m2).
  • Überprüfung der Notwendigkeit und ggf. Ableitung von Vorgaben für die Auslegung einer Wasserlöschanlage.
  • Überprüfung der Notwendigkeit und ggf. Ableitung von Vorgaben für die Auslegung einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675.
  • Löschwasserversorgung am und auf dem Grundstück. Selbsthilfeeinrichtungen.
  • Betriebliche und organisatorische Brandschutzmaßnahmen.
  • Darstellung der Sachverhalte, bei denen Ausnahmen und Befreiungen zu beantragen sind, mit Angabe geplanter Kompensationsmaßnahmen.
  • Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, der Feuerwehr, dem Bauherrn und dem Architekten.
  • Textliche Erläuterung und Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Brandschutzkonzept gemäß gültiger Bauvorlagenverordnung. Technische Bearbeitung.
  • Einarbeitung der Brandschutzanforderungen in die Bauvorlagepläne. Ausführung mit CAD.
  • Formulierung der brandschutztechnischen Beiträge für Befreiungs- bzw. Abweichungsanträge.

Weitergehende Leistungen: zum Beispiel

  • Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL),
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS),
  • Beurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit
  • Beurteilung nach TRbF 20 , Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten „Lager“,
  • Beurteilung nach TRbF 30, Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten „Füllstellen, Entleerstellen, Flugbetankungsstellen“,
  • Beurteilung nach TRG 300, Technische Regel Druckgase „Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter – Druckgaspackungen“,
  • Beurteilung nach Explosionsschutzregeln (EX-RL BRG 104)